Erklärung zum Mindestlohn

Sozialverträgliche Arbeitsbedingungen bei uns
Alle Firmen, die mit dem Kirchenkreis im größeren Umfang zusammenarbeiten und bei allen Aufträgen, bei denen eine Ausschreibung gemacht wird, müssen folgende Zusatzerklärung abgeben:

"Wir erklären hiermit, dass wir tarifgemäße Löhne und Gehälter zahlen. Wenn der tarifgemäße Lohn unter € 7,50/h liegt, so erklären wir, dass mindestens € 7,50/h dem Arbeitnehmer brutto vergütet wird.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass Gleiches für von ihm beauftragte Subunternehmer gilt.

Sollte der Auftragnehmer seiner vorstehenden Verpflichtung nicht nachkommen, besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit, dass der betreffende Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem erhaltenen Lohn und dem Tariflohn bzw. Mindestlohn von € 7,50/h unmittelbar vom unterzeichnenden Auftragnehmer verlangen kann und der Auftragnehmer gegenüber dem Arbeitnehmer nicht berechtigt ist, sich auf etwaige Verfalls- oder Ausschlussfristen zu berufen."

>> Erklärung als PDF zum Download

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